Patienten-Information Januar 2024
Bei Terminvereinbarung in unserer Praxis bitten wir Sie, ein Anmeldeformular auszufüllen. Dies finden Sie auch unter diesem Text. Bitte geben Sie uns alle wichtigen Telefonverbindungen und Ihre Email-Adresse an. Somit können wir Sie erreichen, wenn ein Termin verlegt werden muss oder in Ihrem Sinne verfügbar wird.
Der Gesetzgeber verlangt, dass von uns Rezepte vor Ihrer 1. Behandlung auf Richtigkeit hin überprüft werden. Um dieser Forderung nachzukommen, und um Ihnen und uns mögliche Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie, uns Ihre Rezepte unbedingt vor der 1. Behandlung vorzulegen.
Unsere Bitte: zwecks Terminabsprache melden Sie sich nach Erhalt eines Rezeptes bitte zügig, damit wir in der von den Krankenkassen begrenzten Zeit Termine für Sie vereinbaren können. Anderenfalls müssen Sie nochmals zu Ihrem Arzt, um das Rezept ändern bzw. verlängern zu lassen.
• Wir sind eine reine Bestellpraxis, Termine bitte nur nach telefonischer Vereinbarung.
Die Termine werden speziell und verbindlich für Sie reserviert
• Wir bemühen uns ihren Terminwünschen zu entsprechen. Wir führen Wartelisten um bei termingerechten Absagen (24 Stunden vor dem Termin) auch eventuell Ihnen einen Termin kurzfristig anbieten zu können.
• Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher), egal aus welchem Grund, werden Ihnen auf Grund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3 SGB), zu 100% privat in Rechnung gestellt.
• Bitte bestätigen Sie Ihre Anwendung vor dem Beginn der Behandlung mit Ihrer Unterschrift.
Regelbehandlungszeiten:
bei einzelnen Leistungen sind für Behandlungszeiten Richtwerte angegeben
Krankengymnastik 15 - 20 Minuten
Massage 15 Minuten
Heißluft 10 - 20 Minuten
Fango inkl. Nachruhe 20 - 30 Minuten
Eisanwendungen 5 - 10 Minuten
Elektro und Ultraschall 10 - 20 Minuten
In jede einzelne Behandlung gehören laut Krankenkassen Vor- und Nachbereitungs-arbeiten wie z.B.:
a) Beratungsgespräche
b) Befund und Therapiepläne erstellen
c) Gespräche/Telefonate mit Ihrem Arzt z.B zwecks Behandlungsänderung
d) Therapieberichte an Ihren behandelnden Arzt um weitere notwendige Behandlungen zu gewährleisten
e) die Dokumentation jeder einzelnen Behandlung
f) Aus- und Ankleidezeit, sowie das Unterschreiben auf dem Rezept
Vor- und Nachbereitungsarbeiten sind Bestandteil jeder Behandlung.
Privatversicherten und Selbstzahlern legen wir eine Honorarvereinbarung zur Kenntnisnahme vor. Wir bitten um Überweisung des Rechnungsbetrages ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung gem. § 614 BGB.
Ihr Praxisteam Kerstin Jubelius
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